1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GG-Magic und dem Kunden über die Durchführung von Zaubershows. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung. Die Nutzung von Bestellsystemen des Kunden durch GG-Magic bedeutet keine Zustimmung zu etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.
1.2 Individuelle Abreden zwischen dem Kunden und GG-Magic haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 GG-Magic bietet die Durchführung von Zaubershows gegen Zahlung einer Vergütung an. Zaubershows werden als virtuelle Zaubershows oder als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Inhalt und Umfang der Zaubershows ergeben sich aus dem Angebot von GG-Magic.
2.2 GG-Magic schuldet die Durchführung der Zaubershow zum vereinbarten Termin. Ein darüber hinausgehender Erfolg ist nicht geschuldet, insbesondere haftet GG-Magic nicht für den Eintritt der vom Kunden mit der Durchführung der Zaubershow verfolgten Ziele.
3.1 Es gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wurde keine Vergütung vereinbart, so ist der Kunde zur Zahlung der üblichen Vergütung verpflichtet.
3.2 Vergütungen sind innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
4.1 Verträge über Zaubershows werden durch ein Angebot von GG-Magic und Annahme seitens des Kunden geschlossen. Über den Inhalt des geschlossenen Vertrages erhält der Kunde eine separate Auftragsbestätigung. Spätere Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des geschlossenen Vertrages werden nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien in Textform bestätigt werden.
4.2 Sofern ein Termin zur Durchführung der Zaubershow noch nicht bei Vertragsschluss vereinbart wurde, werden die Vertragsparteien einen Termin innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss abstimmen. Kommt innerhalb dieser Frist keine Terminvereinbarung zustande, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3 Sofern eine Anzahlung vereinbart wird, ist GG-Magic zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss vom Kunden geleistet wird.
5.1 GG-Magic gewährt dem Kunden das Recht, eine gebuchte Veranstaltung gegen Zahlung einer Entschädigungspauschale zu stornieren. Diese beträgt
5.2 15 % der Vergütung bei Stornierung bis 90 Tage vor der Veranstaltung
5.3 25 % der Vergütung bei Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung
5.4 Bei einer Stornierung später als 30 Tage vor der Veranstaltung entsteht die vereinbarte Vergütung in voller Höhe.
5.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Terminverschiebung. Terminverschiebungen erfolgen ausschließlich aus Kulanz von GG-Magic.
5.6 Kann eine Präsenzveranstaltung aufgrund gesetzlicher Anordnungen oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, findet die Veranstaltung virtuell statt. Hat der Kunde an einer virtuellen Veranstaltung kein Interesse, kann er diese entsprechend Ziffer 5.1 stornieren.
5.7 Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass GG-Magic kein Schaden oder nur ein Schaden entstanden ist, der wesentlich niedriger als die Entschädigungspauschale ist.
6.1 Virtuelle Zaubershows werden in einem Studio von GG-Magic durchgeführt und über das öffentliche Internet unter Nutzung einer zwischen dem Kunden und GG-Magic vereinbarten Streaming-Anwendung übertragen.
6.2 GG-Magic ist nur für die Übertragung von seinem Studio bis zum Übergabepunkt zum öffentlichen Internet verantwortlich. Störungen oder Engpässe bei der Datenübertragung im Internet, der Ausfalls der genutzten Streaming-Anwendung oder Empfangsprobleme auf Seiten der Teilnehmer gehen zu Lasten des Kunden und befreien ihn nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung.
6.3 Kann eine Zaubershow aufgrund einer von GG-Magic zu vertretenden technischen Ursache nicht durchgeführt werden, entfällt der Anspruch von GG-Magic auf die vereinbarte Vergütung.
7.1 Der Kunde ist berechtigt, Mitarbeiter und Geschäftspartner als Teilnehmer zu den Zaubershows einzuladen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Einladungen nur an den zugelassenen Teilnehmerkreis versendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, GG-Magic die Anzahl der versendeten Einladungen vor Beginn der Zaubershow mitzuteilen.
7.2 Eine Aufzeichnung der Zaubershows durch den Kunden oder durch Teilnehmer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GG-Magic erlaubt. Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften gegenüber den Teilnehmern verantwortlich und hat gegebenenfalls deren Einwilligung einzuholen. GG-Magic haftet nicht für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Anbieter der genutzten Streaming-Anwendung.
7.3 Im Rahmen von interaktiven Kunststücken ist GG-Magic berechtigt, Teilnehmer zur Mitwirkungaufzufordern. Teilnehmer, welche die Zaubershow stören, können zur Unterlassung aufgefordertund bei Zuwiderhandlung stummgeschaltet oder von der Zaubershow ausgeschlossen werden.
8.1 GG-Magic führt die Zaubershow auf der Grundlage seines Repertoires an Kunststücke und imRahmen seines künstlerischen Gestaltungsspielraums durch. Die Auswahl der Kunststücke erfolgtdurch GG-Magic nach eigenem Ermessen. Vorgaben des Kunden sind von GG-Magic nur zuberücksichtigen, wenn diese bei Vertragsschluss in einem Dokument niedergelegt und vonGG-Magic in Textform bestätigt worden sind.
8.2 GG-Magic wählt den auftretenden Künstler selbst aus, es sei denn, die Parteien haben sich aufeinen bestimmten – im Vertrag namentlich benannten – Künstler geeinigt. Bei den von GG-Magicausgewählten Künstlern kann es sich um angestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Inhaberoder Mitarbeiter anderer Unternehmen handeln.
8.3 Bei kurzfristiger Krankheit oder sonstiger schuldloser Verhinderung des vorgesehenen Künstlersist GG-Magic berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Ersatz Künstler zu stellen. Findet sichkurzfristig kein Ersatz Künstler, wird die Zaubershow abgesagt und die Verpflichtung des Kundenzur Zahlung der Vergütung entfällt. Weitere Ansprüche des Kunden aufgrund der Absage bestehennicht.
8.4 Das Recht von GG-Magic zur Stellung eines Ersatz Künstlers gilt auch bei Ausfall eines im Vertragnamentlich bezeichneten Künstlers. Einer Krankheit oder sonstigen Verhinderung steht es gleich,wenn Umstände vorliegen, die einen Auftritt des Künstlers zwar nicht unmöglich, aber unzumutbarmachen (z.B. Erkrankung von Familienangehörigen des Künstlers).
8.5 Zaubershows beginnen am vereinbarten Termin zur vereinbarten Zeit. Der Kunde ist verpflichtet,GG-Magic rechtzeitig alle erforderlichen Information zur Verfügung zu stellen, um die Zaubershowvorzubereiten. Der Kunde ist verpflichtet, am Tag der Zaubershow die geeigneten Vorkehrungenzu treffen, sodass das die Zaubershow pünktlich beginnen und ohne Verzögerung durchgeführtwerden kann.
8.6 Bei einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung des Beginns oder bei einer Unterbrechung derZaubershow, ist GG-Magic nicht verpflichtet, über das geplante Termin Ende hinaus tätig zu werden. Der Vergütungsanspruch von GG-Magic bleibt auch im Fall einer Abkürzung derZaubershow in voller Höhe bestehen.
8.7 Wird die für die Durchführung der Zaubershow vorgesehene Zeit aus Gründen, die GG-Magicnicht zu vertreten hat, überschritten, so ist GG-Magic berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zuverlangen. Die zusätzliche Vergütung bemisst sich nach dem zusätzlichen Zeitaufwand imVerhältnis zur Dauer der geplanten Zaubershow.
9.1 GG-Magic ist berechtigt, mit Einwilligung des Kunden und der Teilnehmer erstellte Bildschirmfotosoder Videomitschnitte einer Zaubershow auf seiner Webseite, in sozialen Medien und sonstigenWerbeträgern zu veröffentlichen. Der Kunde bzw. die Teilnehmer sind jederzeit berechtigt, ihreEinwilligung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs ist GG-Magic verpflichtet, dasBildmaterial von seiner Webseite bzw. aus sozialen Medien zu löschen. Die Verwendung vonbereits gedruckten Werbeträgern bleibt GG-Magic weiterhin gestattet.
9.2 GG-Magic ist berechtigt, den Kunden einschließlich seines Logos als Referenz in seinenWerbematerialien zu benennen, außer dies wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklichausgeschlossen.
10.1 Mitteilungen und Vertragserklärungen können mit den vereinbarten Kommunikationsmitteln(E-Mail, WhatsApp etc.) übermittelt werden. Sofern keine Vereinbarung über zugelasseneKommunikationsmittel getroffen wurde, gilt grundsätzlich nur E-Mail als vereinbart.
10.2 Jede Vertragspartei trägt das Risiko des unbefugten Zugriffs Dritter auf übermittelte Daten selbst.
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Vertragssprache ist deutsch.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von GG-Magic, soweit der Kunde ein Kaufmann imSinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.